Hinweise für unsere Patienten:

Das rosafarbene Papier-Rezept wurde am 1. Januar 2024 durch das E-Rezept abgelöst.

Gesetzlich Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept. Hierzu muss, wie bisher auch, die elektronische Gesundheitskarte einmal pro Quartal in der Praxis eingelesen werden. Das E-Rezept wird durch uns digital signiert und weitergeleitet, so dass Sie das E-Rezept am folgenden Werktag in Ihrer Apotheke einlösen können und das verordnete Medikament erhalten. Dazu müssen Sie in der Apotheke ebenfalls die elektronische Gesundheitskarte vorweisen.

Privatrezepte sowie Rezepte für Heil- und Hilfsmittel werden wie bisher auch in Papierform in der Praxis ausgestellt.

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